Steuern 4 Min. Lesezeit
Steueransässigkeit in Georgien: die 183-Tage-Regel
Aufenthaltserlaubnis und Steueransässigkeit in Georgien sind zwei getrennte Status mit jeweils eigenen Regeln. Die Erlaubnis gibt Ihnen das Recht, legal im Land zu leben. Die Steueransässigkeit bestimmt, wo Sie Steuern zahlen, und dafür brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis.
Steueransässig werden die meisten nach 183 Tagen im Land. Wer nicht so lange bleiben kann, hat derzeit keinen anderen Weg: Der eigene Status für Vermögende wurde 2023 abgeschafft. Wer aus Deutschland kommt, muss zusätzlich klären, ob und wie lange das deutsche Finanzamt ihn weiter als steuerpflichtig behandelt.
Was die Steueransässigkeit in Georgien bringt
Der größte Vorteil ist eine Bescheinigung, die Sie im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen vorlegen können, damit dasselbe Einkommen in Deutschland nicht noch einmal versteuert wird. Georgien besteuert nur Einkünfte aus georgischer Quelle, und zwar mit einem Einheitssatz von 20 %. Ausländisches Einkommen bleibt hier für Ansässige wie für Nichtansässige steuerfrei.
Der Haken liegt darin, was als Einkünfte aus georgischer Quelle zählt. Genau hier irren sich Remote-Arbeiter am häufigsten.
Nach Artikel 104 des Steuergesetzbuchs gelten Ihre Einkünfte aus Dienstleistungen immer als georgisch, sobald Sie in Georgien steueransässig sind, gleichgültig, wo der Kunde sitzt und aus welchem Land die Zahlung kommt. Dasselbe gilt für ein Gehalt, das Sie verdienen, während Sie sich physisch in Georgien aufhalten, auch wenn Ihr Arbeitgeber in Deutschland sitzt und das Geld auf einem deutschen Konto eingeht.
Georgien besteuert beides. Steuerfrei bleiben passive ausländische Einkünfte, also Dividenden einer ausländischen Firma, Zinsen auf einem ausländischen Bankkonto oder Lizenzgebühren, die ein ausländischer Lizenznehmer zahlt.
Bleiben Sie in Deutschland ansässig und arbeiten zeitweise von Georgien aus, verlangt das Finanzamt einen Nachweis. Nach § 50d Abs. 8 EStG stellt es den Arbeitslohn nach dem Abkommen nur dann frei, wenn Sie belegen, dass die Steuer in Georgien bezahlt wurde oder Georgien auf sie verzichtet hat.
So funktioniert die 183-Tage-Regel
Die meisten werden ansässig, wenn sie sich in einem beliebigen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten, der im laufenden Steuerjahr endet, 183 Tage oder länger in Georgien aufhalten. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen, Ankunfts- und Abreisetag zählen jeweils als voller Tag.
Nach Artikel 34 des Steuergesetzbuchs rechnet Georgien Ihnen auch Zeit im Ausland als Aufenthalt an, wenn Sie eigens zur ärztlichen Behandlung, zur Erholung, auf Dienstreise oder zum Studium ausgereist sind. Ein Urlaub in Deutschland kann deshalb zu Ihren georgischen Tagen zählen. Diese Anrechnung gilt nur für die georgische Ansässigkeit. Für die 183 Tage nach Artikel 15 des Abkommens zählt allein die körperliche Anwesenheit in Georgien.
Ihr Status wird für jedes Kalenderjahr festgelegt, und der Zeitraum von 12 Monaten kann ins Vorjahr zurückreichen. Angenommen, Sie sind am 1. September 2025 angekommen und geblieben. Für 2025 kommen Sie damit nur auf 122 Tage. Anfang März 2026 erreichen Sie in den letzten 12 Monaten 183 Tage und sind damit für 2026 ansässig. Tage, die Sie bereits für das Vorjahr ansässig gemacht haben, zählen im Folgejahr nicht noch einmal.
Gibt es einen Weg ohne 183 Tage?
Bis Juni 2023 konnten Menschen, die nicht ein halbes Jahr in Georgien verbringen konnten, den Status High Net Worth Individual (HNWI) beantragen, gestützt auf hohes Vermögen oder Einkommen und Immobilien in Georgien. Die Regeln für diesen Status wurden am 14. Juni 2023 aufgehoben und nicht ersetzt, deshalb ist die 183-Tage-Regel heute der einzige Weg, in Georgien steueransässig zu werden.
Die Bescheinigung über die Steueransässigkeit als Nachweis
Für die georgischen Behörden genügen 183 Tage im Land, damit Sie als ansässig gelten. Wollen Sie sich in Deutschland auf den Status berufen, etwa um nach dem Abkommen eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, brauchen Sie eine amtliche Bescheinigung über die Steueransässigkeit.
Für Georgien gelten 58 Doppelbesteuerungsabkommen (Stand Oktober 2026). Bevor eine ausländische Steuerbehörde oder Bank nach einem davon Entlastung gewährt, will sie die Bescheinigung sehen. Dass Sie selbst 183 Tage gezählt haben, reicht außerhalb Georgiens als Nachweis nicht aus.
Den Antrag stellen Sie in Ihrem Nutzerkonto auf eservices.rs.ge, persönlich vor Ort oder über einen Vertreter. Berufen Sie sich wie üblich auf die 183 Tage, gleicht die Finanzbehörde (Revenue Service) die Daten zu Ihren Grenzübertritten selbst ab. Zeiten im Ausland, die nach Artikel 34 mitzählen, müssen Sie unter Umständen mit Unterlagen belegen.
Gebühr und Bearbeitungszeit hängen von der gewählten Frist ab, Sie sehen beides bei der Bestellung auf rs.ge.
Was Deutsche beim Wegzug nach Georgien klären sollten
Zwischen Deutschland und Georgien gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen, das am 1. Juni 2006 unterzeichnet wurde und seit dem 1. Januar 2008 angewendet wird. Ein Änderungsprotokoll gilt seit dem 1. Januar 2015.
Die Ansässigkeit in Georgien beendet Ihre Steuerpflicht in Deutschland nicht automatisch. Solange Sie dort eine Wohnung behalten, bleiben Sie in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig. Wenn Sie ausziehen, ohne in Deutschland eine neue Wohnung zu beziehen, melden Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug beim Bürgeramt ab. Frühestens geht das eine Woche vorher.
Sehen beide Länder Sie als ansässig an, entscheidet Artikel 4 des Abkommens in fester Reihenfolge. Zuerst zählt, wo Sie eine ständige Wohnstätte haben, dann der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen, danach der gewöhnliche Aufenthalt und zuletzt die Staatsangehörigkeit. Führt keine Stufe zu einem Ergebnis, verständigen sich die Behörden beider Staaten.
Haben Sie eine ständige Wohnstätte nur in Deutschland, fällt die Entscheidung schon auf der ersten Stufe zugunsten Deutschlands. Bei deutscher Staatsangehörigkeit spricht auch die letzte Stufe für Deutschland.
Wer in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, in ein Land mit niedriger Besteuerung zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, kann nach § 2 AStG noch 10 Jahre erweitert steuerpflichtig bleiben.
Wegen Vorzugsregeln wie dem Satz von 1 % oder der Steuerfreiheit ausländischer Einkünfte kann Georgien als Niedrigsteuerland im Sinne von § 2 AStG gelten. Entscheidend ist dann vor allem, ob Sie wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Lassen Sie das von einem Steuerberater prüfen.
Waren Sie in den letzten fünf Jahren mit mindestens 1 % an einer GmbH oder einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt und in mindestens 7 der letzten 12 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, sollten Sie vor der Abreise die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG prüfen lassen.
Niedrigere Steuersätze für Einzelunternehmer
Der Standardsatz von 20 % gilt für gewöhnliche Einkünfte aus georgischer Quelle, doch manche zahlen weniger. Melden Sie sich als Einzelunternehmer in Georgien mit Kleinunternehmerstatus an, zahlen Sie 1 % auf den Umsatz bis 500.000 Lari im Jahr, das sind rund 170.800 € nach dem Kurs der Nationalbank Georgiens vom 17.10.2026 (2,9274 Lari je Euro).
Überschreitet der Umsatz diese Grenze, gilt ab dem Monat der Überschreitung bis zum Ende des Kalenderjahres ein Satz von 3 %. Den Status Kleinstunternehmen gibt es für Einkünfte bis 30.000 Lari (rund 10.250 €) im Jahr und ohne Angestellte. Dann fällt in der Regel keine Einkommensteuer an, die Bedingungen sollten Sie aber vorab bei der Finanzbehörde prüfen.
Der georgische Kleinunternehmerstatus ist nicht mit der deutschen Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu verwechseln, denn in Georgien geht es um einen niedrigen Steuersatz auf den Umsatz.
Diese Sätze gelten nur für Geschäftseinkünfte. Ein Gehalt aus einem Arbeitsvertrag wird weiterhin mit 20 % besteuert, und manche Tätigkeiten, darunter Beratung, Rechtsdienstleistungen und lizenzpflichtige Arbeiten, sind laut der Regierungsverordnung Nr. 415 sowohl vom Klein- als auch vom Kleinstunternehmerstatus ausgeschlossen.
Auch an der Frage, was als georgische Einkünfte gilt, ändern die niedrigeren Sätze nichts. Ein Freiberufler mit Kleinunternehmerstatus, der von Georgien aus für Kunden in Deutschland arbeitet, versteuert diese Einkünfte weiterhin in Georgien, nur eben mit 1 % statt 20 %.
Die jährliche Steuererklärung
Hält ein ausländischer Arbeitgeber keine georgische Steuer ein, zahlen Sie die 20 % selbst. Reichen Sie die Jahreserklärung in Ihrem Nutzerkonto auf rs.ge bis zum 31. März des Folgejahres ein und begleichen Sie die Steuer bis zum selben Datum.
Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerstatus reichen dagegen monatliche Erklärungen ein und zahlen den niedrigeren Satz.
Ob Sie erklärungspflichtig sind, hängt von Ihrer Lage ab, denn für Angestellte, Selbstständige und Firmeninhaber gelten unterschiedliche Regeln. Klären Sie das mit der Finanzbehörde oder einem Buchhalter.
Wie das Abkommen in Ihrem Fall greift, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Sind Sie zugleich in Deutschland steuerpflichtig, sprechen Sie mit einem Berater, der das Steuerrecht beider Länder kennt.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Ansässig wird, wer sich in einem beliebigen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten, der im Steuerjahr endet, 183 Tage oder länger in Georgien aufhält. Dieser Zeitraum kann Tage aus dem Vorjahr einschließen. Um den Status in Deutschland nachzuweisen, etwa gegenüber dem Finanzamt, brauchen Sie eine amtliche Bescheinigung, die Sie auf eservices.rs.ge beantragen.
Nein. Georgien besteuert nur Einkünfte aus georgischer Quelle, und ausländisches Einkommen ist hier für Ansässige wie für Nichtansässige steuerfrei. Beachten Sie aber, dass Einkünfte eines Ansässigen aus Dienstleistungen und ein Gehalt für Arbeit in Georgien als georgische Einkünfte gelten, auch wenn Kunde oder Arbeitgeber in Deutschland sitzen.
Nicht, wenn Sie die Arbeit physisch in Georgien leisten. Dieses Gehalt zählt als Einkünfte aus georgischer Quelle und wird mit 20 % besteuert, auch wenn eine ausländische Firma es zahlt. Bleiben Sie zugleich in Deutschland ansässig, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, welches Land das Gehalt besteuert. Lassen Sie das von einem Steuerberater prüfen.
Derzeit nicht. Der Status High Net Worth Individual, der das ermöglichte, wurde im Juni 2023 abgeschafft. Ansässig werden Sie heute nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten 183 Tage in Georgien verbringen.
Eine Aufenthaltserlaubnis gibt Ihnen das Recht, legal im Land zu leben. Die Steueransässigkeit bestimmt, wo Sie Steuern zahlen, und hängt von der Zahl Ihrer Tage in Georgien ab, nicht von einer Aufenthaltserlaubnis.
Solange Sie in Deutschland eine Wohnung behalten, bleiben Sie dort in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig. Melden Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug ab. Sehen beide Länder Sie als ansässig an, entscheidet Artikel 4 des Abkommens zwischen Deutschland und Georgien, und Fragen zu § 2 AStG und § 6 AStG klären Sie am besten mit einem Steuerberater.