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Lizenzen für Unternehmen in Georgien: Wer eine braucht und wer nicht
Bevor Sie für eine Geschäftsidee ein Einzelunternehmen oder eine GmbH (LLC) in Georgien anmelden, sollten Sie klären, ob die Tätigkeit eine Lizenz erfordert. Die Liste lizenzpflichtiger Tätigkeiten ist in Georgien kurz, und die meisten gewöhnlichen Geschäfte stehen nicht darauf.
Eine Lizenz oder Genehmigung brauchen Sie nur, wenn das Gesetz Ihre Tätigkeit ausdrücklich nennt. Ein Café oder eine Bar mit Alkoholausschank etwa öffnet mit der normalen Geschäftsanmeldung und ganz ohne Lizenz.
Eine geschlossene Liste: Was nicht genannt ist, braucht keine Lizenz
Das Gesetz über Lizenzen und Genehmigungen enthält die vollständige Liste der Tätigkeiten, für die eine Lizenz oder Genehmigung nötig ist. Es verbietet außerdem jedem anderen Gesetz und jeder anderen Vorschrift, für Tätigkeiten außerhalb dieser Liste eine Lizenzpflicht einzuführen.
Die meisten gewöhnlichen Geschäfte stehen nicht darauf und brauchen nur die normale Anmeldung als Einzelunternehmer in Georgien oder als GmbH:
- Cafés und Restaurants
- Läden und Onlineshops
- Beratung und Marketing
- Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen
- freiberufliche Tätigkeit
- Tourismusleistungen außer Führungen
Finanzdienstleistungen: die strengsten Anforderungen
Banken erhalten ihre Lizenzen von der Nationalbank Georgiens, die die Hürde bewusst hoch legt. Die wichtigsten Bedingungen für eine Lizenz als Geschäftsbank sind:
- Mindestkapital: 50 Millionen Lari
- Lizenzgebühr: 200.000 Lari
- Prüfdauer: bis zu 6 Monate, einschließlich Eignungsprüfungen aller bedeutenden Anteilseigner und Manager
- Mikrobanken, eine leichtere Bankenkategorie: Kapital ab 10 Millionen Lari
Die Nationalbank lizenziert auch Mikrofinanzorganisationen, Versicherungen, Wertpapiermakler und Wechselstuben. Für jemanden, der ein Café oder eine Beratungsfirma eröffnet, spielt das alles keine Rolle.
Alkohol und Tabak: weniger Vorschriften als gedacht
Viele Neuankömmlinge staunen, dass der Verkauf von Alkohol in Georgien keine Lizenz erfordert. Eine Bar, ein Restaurant oder ein Laden mit Wein und Spirituosen öffnet mit der normalen Geschäftsanmeldung, und auch die Herstellung von Wein oder Spirituosen steht nicht auf der Lizenzliste.
Bei Tabak sieht es anders aus. Die Tabakherstellung braucht eine Lizenz, eine Zigarrenbar eine gesonderte Genehmigung, der Einzelhandel mit Zigaretten und Getränken dagegen keines von beiden.
Glücksspiel: teure Genehmigungen und eine Gebühr für jeden Tisch
Für Glücksspiel gilt ein eigenes Genehmigungsverfahren, und billig ist es nicht. Die staatlichen Gebühren sind gesetzlich in Lari festgelegt und hängen stark vom Standort des Casinos ab:
| Gebühr | Standort | Betrag |
|---|---|---|
| Casino-Genehmigung | Batumi, Kobuleti, Bordschomi | 250.000 Lari im Jahr |
| Casino-Genehmigung | Neues Hotel in Batumi mit mindestens 100 Zimmern | keine Gebühr in den ersten 10 Jahren |
| Casino-Genehmigung | Gudauri, Bakuriani, Tskaltubo, Signagi | keine Gebühr |
| Casino-Genehmigung | Andere Städte | je nach Standort, bis zu 5 Millionen Lari im Jahr |
| Spieltisch | Jedes Casino | 20.000 bis 40.000 Lari pro Quartal |
| Spielautomat | Jedes Casino oder jede Spielhalle | 2.000 bis 4.000 Lari pro Quartal |
| Genehmigung für ein Online-Casino | Nur online, ohne Casino vor Ort | 5 Millionen Lari im Jahr |
Taxis, Sicherheitsdienste und Medizin: Lizenzen für bestimmte Tätigkeiten
Wer in der Hauptstadt und in anderen Großstädten einen Taxidienst betreibt, braucht zusätzlich zur Geschäftsanmeldung eine gesonderte Genehmigung. Sie wird vom Rathaus ausgestellt, nicht von der Steuerbehörde.
Seit dem 1. März 2026 dürfen Ausländer ohne Daueraufenthalt in Georgien nicht mehr als Kuriere, Taxifahrer oder Reiseleiter arbeiten, weil die Quote für diese Berufe auf null gesetzt ist. Für alle, die diese Arbeit schon ausgeübt haben, gilt das Verbot seit dem 1. Mai 2026. Die Strafen betragen 2.000 Lari, bei einem zweiten Verstoß 4.000 Lari und bei jedem weiteren 12.000 Lari.
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis für Investoren sind ausgenommen. Seit dem 1. März 2026 ist außerdem für alle übrigen Tätigkeiten eine allgemeine Arbeitserlaubnis Pflicht. Sie betrifft jeden, der als Ausländer in Georgien arbeiten will.
Eine Lizenz brauchen außerdem:
- private Sicherheitsunternehmen
- Apotheken
- Rettungsdienste
- Einrichtungen, die mit Spenderblut und menschlichem Gewebe arbeiten
- einige eng begrenzte medizinische Fachgebiete
Bildung und Tourismus: oft nur eine Registrierung
Eine Schule braucht den Status einer allgemeinbildenden Einrichtung nur, wenn sie staatlich anerkannte Dokumente ausstellt, etwa ein offizielles Diplom oder Schulzeugnis. Sprachkurse, Nachhilfezentren und andere Programme ohne solche Dokumente sind ausgenommen.
Reiseführer, Reisebüros und Reiseveranstalter folgen einem ähnlichen Prinzip. Sie registrieren sich kostenlos bei der Georgischen Nationalen Tourismusverwaltung (GNTA), eine Lizenz brauchen sie nicht.
Die Frist ist der 1. Januar 2027. Wer danach ohne Registrierung arbeitet, riskiert eine Strafe von 500 Lari, im Wiederholungsfall 1.000 Lari. Wer risikoreiche Touren anbietet, muss zudem eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Was passiert, wenn Sie ohne Lizenz arbeiten
Georgien kennt keine einheitliche Strafskala, die Folgen hängen also von der Tätigkeit ab. Sie reichen von Geldstrafen über die Zwangsschließung bis zur Beschlagnahme von Ausrüstung, und bei illegalem Glücksspiel kann sogar ein Strafverfahren drohen, nicht bloß ein Bußgeld.
Lassen Sie sich vor dem Start einer lizenzpflichtigen Tätigkeit von einem Anwalt die genauen Strafen und das Verfahren erklären. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Geldstrafe das Schlimmste ist, was passieren kann.
Alles andere: keine Lizenz nötig
Steht eine Tätigkeit nicht auf der Liste des Gesetzes, braucht sie keine Lizenz. Hat Ihre Idee offensichtlich nichts mit Finanzen, Tabakherstellung, Glücksspiel, Medizin, Sicherheit oder amtlichen Bildungsdokumenten zu tun, genügt meist die normale Anmeldung als Einzelunternehmer oder als GmbH in Georgien.
In Grenzfällen hilft ein Blick in das Gesetz über Lizenzen und Genehmigungen auf matsne.gov.ge, der offiziellen Rechtsdatenbank Georgiens. Dort ist jede Art von Lizenz und Genehmigung aufgeführt. Auch die Behörde, die die Lizenz erteilen würde, etwa die Nationalbank oder das Rathaus, kann bestätigen, ob Ihre Tätigkeit eine braucht.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Der Verkauf von Alkohol erfordert in Georgien keine Lizenz, die Anmeldung als Einzelunternehmer oder als GmbH genügt. Die Tabakherstellung braucht eine Lizenz und eine Zigarrenbar eine Genehmigung, der Einzelhandel mit Alkohol und Zigaretten dagegen keines von beiden.
Nein, solange das Zentrum keine staatlich anerkannten Bildungsdokumente ausstellt. Der Status einer allgemeinbildenden Einrichtung gilt nur für Schulen, die ein offizielles Diplom oder Schulzeugnis ausstellen, gewöhnliche Kurse und Nachhilfe sind also ausgenommen.
Ja. Wer in der Hauptstadt und in anderen Großstädten einen Taxidienst betreibt, braucht eine Genehmigung vom Rathaus. Seit dem 1. März 2026 dürfen Ausländer ohne Daueraufenthalt in Georgien nicht mehr als Taxifahrer arbeiten, weil die Quote für diesen Beruf null beträgt.
Das hängt von der Tätigkeit ab. Die Folgen reichen von Geldstrafen über die Zwangsschließung bis zur Beschlagnahme von Ausrüstung, und bei illegalem Glücksspiel kann sogar ein Strafverfahren drohen. Lassen Sie sich vor dem Start einer lizenzpflichtigen Tätigkeit die genauen Strafen von einem Anwalt erklären.