Startseite / Geschäft / Import und Export für Unternehmen in Georgien: Zölle, Mehrwertsteuer und Freizonen
Import und Export für Unternehmen in Georgien: Zölle, Mehrwertsteuer und Freizonen Geschäft 4 Min. Lesezeit

Import und Export für Unternehmen in Georgien: Zölle, Mehrwertsteuer und Freizonen

Gustawson GustawsonRedaktion · Bebgur
Veröffentlicht: 09.09.2026
Aktualisiert: 21.10.2026
0 %Zoll auf rund 90 % der eingeführten Waren
18 %Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert plus Zoll
0 %Gewinnsteuer in einer freien Industriezone

Die meisten Waren kommen zollfrei nach Georgien, doch Importeure zahlen an der Grenze auf fast alles 18 % Mehrwertsteuer. Für Exporte fällt gar kein Zoll an, und manche ausländischen Hersteller richten ein Lager oder ein Werk in einer der freien Industriezonen Georgiens ein, um das dortige Zollregime zu nutzen.

Zoll: Für die meisten Waren fällt nichts an

Rund 90 % der Waren werden zollfrei eingeführt. Für die übrigen gelten zwei Sätze, 5 % oder 12 %. Betroffen sind vor allem Agrarerzeugnisse, Lebensmittel und Baustoffe.

Ausfuhrzölle kennt Georgien überhaupt nicht: Wer Waren ins Ausland liefert, schuldet dem Zoll nichts.

Einfuhrumsatzsteuer: 18 % an der Grenze

Die Mehrwertsteuer von 18 % fällt bei fast jeder Einfuhr an, unabhängig davon, ob Zoll anfällt und wie hoch der Umsatz der Firma ist; das Steuergesetzbuch befreit nur bestimmte Waren, etwa Arzneimittel und Personenkraftwagen. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert (der gezahlte Preis plus internationale Fracht und Versicherung bis zur georgischen Grenze) zuzüglich des Einfuhrzolls. Bei Waren mit Verbrauchsteuer, etwa Alkohol und Tabak, kommt noch die Verbrauchsteuer dazu.

Weil der Zoll in die Bemessungsgrundlage eingeht, liegt die Steuer über den 18 % der Rechnungssumme. Bei einem Zollwert von 10.000 Dollar und einem Zollsatz von 12 % zahlen Sie 1.200 Dollar Zoll und darauf 18 % Mehrwertsteuer auf 11.200 Dollar, also 2.016 Dollar statt 1.800 Dollar.

Was danach mit der Steuer passiert, hängt von der Registrierung ab. Ein als Mehrwertsteuerzahler registriertes Unternehmen zieht sie in der regulären Erklärung als Vorsteuer ab, ein nicht registriertes rechnet sie in die Warenkosten ein.

Zur Registrierung ist man verpflichtet, sobald der Umsatz innerhalb von 12 Monaten 100.000 Lari übersteigt. Für Importeure gibt es dabei keine Sonderregeln: Schwelle und monatliche Meldungen sind dieselben wie bei der allgemeinen Buchhaltung für Unternehmen in Georgien.

Was angemeldet werden muss und wofür es eine Genehmigung braucht

Für Privatsendungen gilt eine zollfreie Grenze: Pakete nach Georgien im Wert von bis zu 300 Lari und mit höchstens 30 kg Gewicht kommen ohne Zoll an. Für Handelswaren gilt diese Grenze nicht: Alles, was geschäftlich ein- oder ausgeführt wird, muss angemeldet werden, auch bei kleinster Menge und geringem Wert.

Eine gesonderte Genehmigung oder ein Zertifikat ist nur für eine kurze Liste von Waren nötig:

  • Waffen und Sprengstoffe
  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe
  • Antiquitäten und Kunstwerke
  • Gifte
  • Arzneimittel
  • Pflanzen, Tiere und Teile davon
  • hochfrequente funkelektronische Geräte
  • radioaktive Stoffe
  • Abfälle
  • besonders streng kontrollierte Medikamente

Wer manche dieser Waren verkauft, etwa Arzneimittel, braucht außerdem eine Lizenz oder Genehmigung für die Tätigkeit selbst. Hier greifen die Regeln zu den Gewerbelizenzen in Georgien.

Freihandelsabkommen mit der EU, China, der GUS und weiteren Partnern

Georgien hat Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union, den GUS-Staaten, der Türkei, China, den vier EFTA-Staaten, Hongkong, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Das Abkommen mit der EU ist die vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA), Teil des Assoziierungsabkommens. Mit den GUS-Staaten läuft der Handel über bilaterale Abkommen, seit Georgien die GUS 2009 verlassen hat.

PartnerIn Kraft seitUrsprungsnachweis
Europäische Union (DCFTA)2014EUR.1
GUS-Staaten (bilaterale Abkommen)1994CT-1
Türkei1. November 2008EUR.1
China1. Januar 2018Ursprungszeugnis nach dem Freihandelsabkommen
EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)1. September 2017 (Island, Norwegen), 1. Mai 2018 (Schweiz, Liechtenstein)EUR.1
Hongkong13. Februar 2019Ursprungszeugnis
Vereinigtes Königreich1. Januar 2021EUR.1
VAE (CEPA)27. Juni 2024Ursprungszeugnis nach dem CEPA

Dass ein Land von der Größe Georgiens bevorzugten Zugang sowohl zum EU-Markt als auch zum chinesischen Markt hat, ist selten. In Georgien hergestellte oder wesentlich weiterverarbeitete Waren gelangen auf diese Märkte zollfrei oder zu ermäßigten Sätzen.

Um den niedrigeren Satz zu bekommen, müssen Sie den georgischen Ursprung mit einem Zeugnis belegen, das vor dem Versand ausgestellt wird: EUR.1 für die EU im Rahmen der DCFTA, CT-1 für Lieferungen in GUS-Staaten oder das Zeugnis nach dem Freihandelsabkommen mit China. Ausgestellt wird es von der Finanzbehörde (Revenue Service) oder der Handelskammer auf Grundlage von Rechnungen und Produktionsunterlagen.

Nach den überarbeiteten paneuropäisch-mediterranen Ursprungsregeln, die für den Handel mit der EU inzwischen gelten, sind EUR.1-Zeugnisse ab Ausstellung 10 Monate gültig, CT-1 und die Zeugnisse für China 12 Monate. Vorgelegt wird das Zeugnis dem Zoll im Bestimmungsland, nicht in Georgien.

Wer regelmäßig exportiert, kann den Status eines zugelassenen Ausführers beantragen. Dann entfällt das Zeugnis für jede einzelne Sendung, und der Ursprung wird direkt auf der Handelsrechnung erklärt.

Freie Industriezonen: Produktion für den Export fast ohne Steuern

Georgien hat freie Industriezonen in Tiflis, Kutaissi und Poti, jede mit eigenem Zollregime. Waren, die in einer Zone hergestellt werden, unterliegen den allgemeinen Zollregeln des Landes erst, wenn sie die Zone in Richtung des übrigen Georgien verlassen.

Ein Unternehmen, das in einer Zone für den Export produziert, zahlt keine Gewinnsteuer, keine Vermögensteuer und keinen Zoll, und auf eingeführte Rohstoffe fällt keine Mehrwertsteuer an. Die Beschäftigten schulden weiterhin 20 % Einkommensteuer, die sie selbst erklären. Für die kapitalgedeckte Rente gelten wie im übrigen Georgien 2 % vom Arbeitgeber und 2 % vom Arbeitnehmer.

Anders sieht es aus, wenn Waren aus der Zone auf dem georgischen Inlandsmarkt verkauft werden. Dann fällt Mehrwertsteuer an, und die Zonenfirma zahlt zusätzlich 4 % des Verkaufswerts.

So läuft die Zollabfertigung ab

Die normale Abfertigung dauert 1-3 Werktage, einfache Sendungen werden auch am selben Tag freigegeben. Die Anmeldung reichen Sie über das Konto des Unternehmens auf rs.ge ein, bearbeitet wird sie an der zuständigen Zollstelle.

Bei komplizierten oder besonders wertvollen Sendungen holen sich Unternehmen meist einen Zollmakler. Das Gesetz schreibt ihn für eine einfache Anmeldung nicht vor, aber ein falscher Warencode oder ein Fehler in den Papieren kostet mehr als sein Honorar, deshalb arbeiten die meisten zumindest am Anfang mit einem Makler.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Einfuhrumsatzsteuer von 18 % wird auf den Zollwert plus Einfuhrzoll erhoben, und bei Waren mit Verbrauchsteuer geht auch diese in die Bemessungsgrundlage ein. An der Grenze spielt die Registrierung keine Rolle: Ein registrierter Mehrwertsteuerzahler zieht den Betrag später als Vorsteuer ab, ein nicht registriertes Unternehmen verbucht ihn als Kosten.

Nein. Georgien erhebt auf keine Ware Ausfuhrzölle, beim Versand ins Ausland schulden Sie dem Zoll also nichts. Kosten entstehen nur durch die Abfertigung selbst.

Besorgen Sie vor dem Versand ein Ursprungszeugnis: EUR.1 für die EU im Rahmen der DCFTA, gültig 10 Monate, oder das Zeugnis nach dem Freihandelsabkommen mit China, gültig 12 Monate. Beide stellt die Finanzbehörde (Revenue Service) oder die Handelskammer aus. Ohne Zeugnis erhebt der Zoll im Bestimmungsland den Regelsatz.

Das hängt vom Geschäftsmodell ab. Eine Zone lohnt sich für die Produktion für den Export, denn es fallen weder Gewinnsteuer noch Mehrwertsteuer oder Zoll auf eingeführte Rohstoffe an. Ein Handelsunternehmen, das Waren zum Verkauf in Georgien einführt, hat davon nichts: Verkäufe aus der Zone auf dem Inlandsmarkt unterliegen weiterhin der Mehrwertsteuer plus einer Zusatzsteuer von 4 %, deshalb ist die normale Einfuhr außerhalb der Zone meist einfacher.

Gesetzlich nicht. Eine einfache Anmeldung können Sie selbst über Ihr Konto auf rs.ge einreichen. Bei komplizierten oder wertvollen Sendungen beauftragen die meisten Firmen trotzdem einen Makler, weil ein Fehler bei Codes oder Papieren mehr kostet als sein Honorar.