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Dürfen Ausländer 2026 in Georgien arbeiten? Geschäft 4 Min. Lesezeit

Dürfen Ausländer 2026 in Georgien arbeiten?

Gustawson GustawsonRedaktion · Bebgur
Veröffentlicht: 09.09.2026
Aktualisiert: 12.10.2026
1. März 2026Inkrafttreten der neuen Regeln
2.000 LariStrafe für Arbeit ohne Erlaubnis
Bis zu 30 TageBearbeitungszeit des Antrags

Bis zum 1. März 2026 durften Ausländer in Georgien ohne jede Erlaubnis arbeiten. Das Gesetz knüpfte das Recht auf Arbeit nie an ein Visum oder einen Aufenthaltsstatus, und das war einer der Gründe, warum das Land so viele Freiberufler und Remote-Arbeiter anzog.

An diesem Tag änderte sich das: Georgien führte eine verpflichtende Arbeitserlaubnis ein, offiziell Special Labour Permit genannt. Ohne sie dürfen Sie im Land weder legal arbeiten noch ein Unternehmen führen.

Wer eine Arbeitserlaubnis braucht

Fast jeder Ausländer ohne Daueraufenthalt, der mit Arbeit in Georgien Geld verdient, braucht jetzt eine Erlaubnis. Das betrifft Angestellte georgischer Firmen, auch wenn sie von zu Hause für einen örtlichen Arbeitgeber tätig sind, sowie Selbstständige und Firmeninhaber, darunter Einzelunternehmer.

Wo Ihre Kunden oder Ihr Arbeitgeber sitzen, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie Einkommen aus Arbeit erzielen, die Sie physisch in Georgien leisten.

Wer keine braucht

Ausgenommen sind Inhaber eines Daueraufenthalts, Flüchtlinge und Asylbewerber, Diplomaten, akkreditierte ausländische Journalisten und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis für Investoren. Eine eigene Ausnahme gilt für Menschen, die vollständig aus der Ferne arbeiten und für den Job nie nach Georgien kommen müssen.

Die meisten Kanzleien betrachten auch einen Vollzeit-Angestellten einer ausländischen Firma, der in Georgien lebt, als befreit, solange sich die Arbeit auf Geschäfte im Ausland bezieht. Die Auslegung pendelt sich allerdings noch ein. Sind Sie selbstständig oder Einzelunternehmer und betreuen von Georgien aus ausländische Kunden, gehen Sie sicherheitshalber davon aus, dass Sie eine Erlaubnis brauchen.

Antrag über einen georgischen Arbeitgeber

Zuerst muss der Arbeitgeber die Stelle mindestens 10 Werktage lang auf dem staatlichen Arbeitsportal worknet.moh.gov.ge ausschreiben, um zu sehen, ob sich ein geeigneter georgischer Staatsbürger bewirbt. Deshalb richten sich immer mehr Angebote für Jobs in Georgien nur noch an Staatsbürger. Meldet sich kein einheimischer Bewerber, beantragt der Arbeitgeber die Erlaubnis über das Portal für Arbeitsmigration labourmigration.moh.gov.ge.

Die Entscheidung dauert bis zu 30 Kalendertage. Die Erlaubnis gilt für einen Arbeitgeber und eine Stelle. Wechseln Sie den Job, beginnt das ganze Verfahren von vorn.

Antrag als Selbstständiger oder Einzelunternehmer

Selbstständige Ausländer beantragen die Erlaubnis selbst, ohne Arbeitgeber, und müssen den Antrag mit stichhaltigen Belegen für ihre Geschäftstätigkeit untermauern. Läuft das Geschäft schon, sind das ein Auszug aus dem Unternehmerregister, laufende Kundenverträge, Rechnungen, georgische Kontoauszüge oder eine Umsatzbescheinigung der Finanzbehörde (Revenue Service). Hat es noch nicht begonnen, genügt ein Businessplan.

Der Antrag geht an das georgische Ministerium für Binnenvertriebene aus den besetzten Gebieten, Arbeit, Gesundheit und Soziales, das ebenfalls bis zu 30 Kalendertage für die Entscheidung hat. Verlängerungsanträge müssen mindestens 30 Kalendertage vor Ablauf der laufenden Erlaubnis eingehen.

Wie lange eine Erlaubnis gilt

Die meisten Ausländer erhalten zunächst eine Erlaubnis für 6 Monate bis 1 Jahr, die in den ersten fünf Jahren jeweils um bis zu 1 Jahr verlängert werden kann. Wer in der IT arbeitet, angestellt oder selbstständig, bekommt eine längere Erstgenehmigung von bis zu 3 Jahren und kann sie jeweils um bis zu 3 Jahre verlängern. Wer fünf Jahre in Folge verlängert hat, kann jede weitere Verlängerung auf bis zu fünf Jahre beantragen.

Arbeitserlaubnis ist keine Aufenthaltserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis ersetzt weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis in Georgien, und beide ersetzen umgekehrt keine Arbeitserlaubnis. Um legal zu arbeiten, brauchen die meisten jetzt beides: die Arbeitserlaubnis und dazu entweder ein D1-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer.

Vor dem 1. März 2026 reichte eine Aufenthaltserlaubnis allein, um legal zu arbeiten. Heute nicht mehr: Ohne eigene Arbeitserlaubnis gibt Ihnen auch die Aufenthaltserlaubnis kein Recht zu arbeiten.

Strafe für Arbeit ohne Erlaubnis

Wer ohne Erlaubnis arbeitet, riskiert eine Geldstrafe von 2.000 Lari. Sie kann sowohl gegen den Arbeitnehmer oder Selbstständigen als auch gegen den Arbeitgeber verhängt werden. Bei Wiederholung fallen die Strafen höher aus.

Übergangsfrist für bereits Beschäftigte

Angestellte, die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes in der Datenbank für Arbeitsmigration registriert waren, haben bis zum 1. Januar 2027 Zeit, die neuen Regeln zu erfüllen. Bei Selbstständigen und Einzelunternehmern, die bereits in Georgien arbeiten, haben die Kontrollen am 1. Mai 2026 begonnen.

Trotzdem sollten Sie nicht bis zur Frist warten. Die Durchführungsbestimmungen sind noch nicht abgeschlossen, die Regierung hat sie zwischen Februar und Juli 2026 mehrfach geändert, und manche Verfahrensdetails können sich erneut ändern.

Wenn Sie schon ein Einzelunternehmen angemeldet haben

Sind Sie als Einzelunternehmer in Georgien eingetragen, leben hier und arbeiten für ausländische Kunden, reicht diese Eintragung allein nicht mehr für legale Arbeit. Sie brauchen eine eigene Arbeitserlaubnis als Selbstständiger, egal woher Ihre Kunden kommen.

Das Gesetz ist ganz neu, und die Bestimmungen dazu wurden in den ersten Monaten schon mehrfach überarbeitet. Ist Ihre Lage nicht ganz eindeutig, etwa weil Sie sowohl örtliche als auch ausländische Kunden haben, lassen Sie sich von einem Anwalt für Migrationsrecht beraten, statt sich auf allgemeine Informationen zu verlassen.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Wer vollständig aus der Ferne arbeitet und nicht nach Georgien kommen muss, fällt unter eine eigene Ausnahme. Leben Sie in Georgien und arbeiten Vollzeit für eine ausländische Firma, gelten Sie nach Ansicht der meisten Anwälte ebenfalls als befreit. Ein Selbstständiger, der von Georgien aus ausländische Kunden betreut, braucht dagegen sehr wahrscheinlich eine Erlaubnis.

Nicht mehr. Vor dem 1. März 2026 reichte sie, jetzt brauchen Sie zusätzlich eine eigene Arbeitserlaubnis. Ausgenommen sind Inhaber eines Daueraufenthalts und einer Aufenthaltserlaubnis für Investoren.

Die meisten Ausländer erhalten zunächst eine Erlaubnis für 6 Monate bis 1 Jahr, die jeweils um bis zu ein Jahr verlängert werden kann. IT-Fachkräfte bekommen zunächst bis zu 3 Jahre, mit Verlängerungen von jeweils bis zu 3 Jahren.

Es droht eine Geldstrafe von 2.000 Lari, die sowohl gegen den Arbeitnehmer oder Selbstständigen als auch gegen den Arbeitgeber verhängt werden kann. Bei Wiederholung fallen die Strafen höher aus.

Ja. Die Eintragung als Einzelunternehmer gibt Ihnen allein kein Recht mehr auf legale Arbeit. Sie müssen als Selbstständiger gesondert eine Arbeitserlaubnis beantragen und echte Geschäftstätigkeit nachweisen.