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Remote aus Georgien für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten
Georgien ist seit Jahren ein Lieblingsziel für Remote-Arbeiter. Deutsche Staatsbürger dürfen bis zu einem Jahr ohne Visum bleiben, das Leben ist nach westlichen Maßstäben günstig, und mit Behörden hat man kaum zu tun.
Seit 2026 ist es komplizierter als früher, von Georgien aus für eine Firma im Ausland zu arbeiten, denn inzwischen gilt ein neues Gesetz über Arbeitserlaubnisse. Ob Sie als Remote-Angestellter oder als Freiberufler mit eingetragenem Einzelunternehmen arbeiten, entscheidet jetzt darüber, welche Papiere Sie brauchen.
Wer für einen deutschen Arbeitgeber oder für deutsche Kunden arbeitet, sollte außerdem wissen, was das Doppelbesteuerungsabkommen regelt und warum die deutsche Sozialversicherung nicht automatisch mitreist.
Angestellter oder Freiberufler: zwei Status, die oft verwechselt werden
Das Gesetz behandelt zwei Fälle ganz unterschiedlich. Im ersten Fall stehen Sie bei einer ausländischen Firma auf der Gehaltsliste, haben einen Arbeitsvertrag, und Georgien ist lediglich Ihr Wohnort. Im zweiten sind Sie freiberuflich tätig oder führen von Georgien aus ein eigenes Geschäft und schreiben Rechnungen an mehrere Kunden.
Seit dem 1. März 2026 dürfen Ausländer in Georgien nur mit Genehmigung arbeiten. Von Ihrer Gruppe hängt ab, ob Sie eine Arbeitserlaubnis in Georgien beantragen müssen.
Remote-Angestellte ausländischer Firmen
Das Gesetz kennt eine eigene Ausnahme für Menschen, die vollständig aus der Ferne arbeiten und dafür nie nach Georgien reisen müssen. Wer bei einer ausländischen Firma angestellt ist, etwa bei einer deutschen, und von Georgien aus in Vollzeit für sie arbeitet, braucht nach überwiegender Auffassung der Kanzleien ebenfalls keine Erlaubnis, solange es um Geschäfte außerhalb Georgiens geht.
Juristen weisen allerdings darauf hin, dass die Formulierung vage ist. Noch weiß niemand, wie die Kontrollbehörden sie auslegen werden. Da es keine Bescheinigung über die Befreiung gibt, halten Sie Ihren Arbeitsvertrag, einen Nachweis über die Registrierung des Arbeitgebers im Ausland und Belege für Ihr Angestelltenverhältnis griffbereit.
Freiberufler mit Einzelunternehmen und ausländischen Kunden
Für Selbstständige sind die Regeln strenger als für Angestellte. Die geltenden Vorschriften sehen auch nach den Änderungen von 2026 keine ausdrückliche Ausnahme für den Fall vor, dass alle Kunden im Ausland sitzen. Das Gesetz definiert einen selbstständigen Ausländer als jemanden, der in Georgien eine eigene Tätigkeit mit Gewinnabsicht ausübt, ganz gleich, woher die Einnahmen kommen.
Sind Sie als Einzelunternehmer in Georgien eingetragen, leben hier und betreuen Kunden in Deutschland oder anderswo im Ausland, gehen Sie besser davon aus, dass Sie eine Erlaubnis brauchen.
Dasselbe gilt für Auftragnehmer, die über einen Dienstleistungsvertrag (B2B) für eine einzige ausländische Firma arbeiten. Rechtlich gelten Sie dann als selbstständig und nicht als Angestellter, deshalb greift die Ausnahme für Gehaltsempfänger bei Ihnen nicht.
Wer ohne Erlaubnis arbeitet, riskiert eine Geldbuße von 2.000 Lari. Nach dem Kurs der Nationalbank Georgiens vom 17. Oktober 2026 entspricht das rund 683 €. Selbstständige und Einzelunternehmer, die schon vorher in Georgien gearbeitet haben, werden seit dem 1. Mai 2026 kontrolliert.
Was aus Remotely from Georgia geworden ist
Das 2020 gestartete Programm für Remote-Arbeiter nimmt keine neuen Bewerber mehr an. Heute bleiben Remote-Arbeiter meist visumfrei in Georgien oder beantragen eine Aufenthaltserlaubnis.
Visumfreie Einreise: der einfachste Einstieg
Als deutscher Staatsbürger dürfen Sie bis zu einem Jahr ohne Visum in Georgien leben, wobei das Auswärtige Amt von 360 Tagen spricht. Die Einreise ist auch mit dem Personalausweis erlaubt. Kommen Sie auf dem Land- oder Seeweg oder über ein Drittland, rät das Amt zum Reisepass.
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Sie an der Grenze außerdem eine Krankenversicherung nachweisen, die Ihren gesamten Aufenthalt mit mindestens 30.000 Lari (rund 10.250 €) abdeckt.
Wer für ein paar Monate kommt, für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet und unter die Ausnahme für Remote-Angestellte fällt, braucht keine Arbeitserlaubnis. Wird Ihr Gehalt in Georgien besteuert, reichen Sie allerdings bis zum 31. März des Folgejahres eine Steuererklärung ein.
Steueransässigkeit ist eine eigene Frage
Weder Remote-Arbeit noch visumfreier Aufenthalt machen Sie für sich genommen zum Steueransässigen in Georgien. Die Steueransässigkeit in Georgien hängt von der körperlichen Anwesenheit ab, maßgeblich sind 183 Tage oder mehr innerhalb von 12 Monaten.
Beim Gehalt sieht es anders aus. Nach dem georgischen Steuergesetzbuch gilt der Lohn für Arbeit, die Sie körperlich in Georgien leisten, als Einkommen aus georgischer Quelle und ist hier grundsätzlich vom ersten Tag an steuerpflichtig, auch wenn Sie die 183 Tage noch nicht erreicht haben. Ob das Doppelbesteuerungsabkommen Sie davon befreit, steht weiter unten.
Die Befreiung von der Erlaubnispflicht macht Ihr Gehalt nicht steuerfrei. Wenn Georgien besteuert, beträgt der Satz 20 %. Weil ein ausländischer Arbeitgeber keine georgische Steuer einbehält, zahlen Sie sie selbst und reichen bis zum 31. März des Folgejahres eine Jahreserklärung auf rs.ge ein.
Deutscher Arbeitgeber: was das Doppelbesteuerungsabkommen regelt
Zwischen Deutschland und Georgien gilt seit dem 1. Januar 2008 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Nach Artikel 15 Absatz 2 wird Ihr Gehalt nur im Staat Ihrer Ansässigkeit besteuert, also etwa in Deutschland, wenn alle drei Bedingungen zugleich erfüllt sind:
- Sie halten sich nicht länger als 183 Tage in Georgien auf, gerechnet innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der im jeweiligen Steuerjahr beginnt oder endet. Das Kalenderjahr spielt dabei keine Rolle.
- Ihr Arbeitgeber ist nicht in Georgien ansässig.
- Das Gehalt wird nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung des Arbeitgebers in Georgien getragen.
Fehlt eine dieser Bedingungen, kann Georgien das Gehalt für die dort geleistete Arbeit besteuern. Deutschland stellt diesen Lohn nach § 50d Abs. 8 EStG nur dann von der Steuer frei, wenn Sie nachweisen, dass Georgien auf die Steuer verzichtet hat oder dass Sie sie dort bezahlt haben.
Behalten Sie Ihre Wohnung in Deutschland, bleiben Sie dort in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig. Welcher Staat am Ende wie viel bekommt, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Lassen Sie das deshalb vor dem Umzug von einem Steuerberater prüfen.
Freiberufler und Einzelunternehmer: Abkommen und georgische Sätze
Für Freiberufler gilt Artikel 14 des Abkommens, der keine 183-Tage-Regel kennt. Ihr Honorar wird nur im Ansässigkeitsstaat besteuert, solange Ihnen in Georgien keine feste Einrichtung regelmäßig zur Verfügung steht. Ob das bei Ihnen der Fall ist, sollte ebenfalls ein Steuerberater beurteilen.
Freiberufler mit georgischem Einzelunternehmen zahlen meist deutlich weniger als 20 %. Mit dem Status eines Kleinunternehmens sinkt der Satz auf 1 % des Umsatzes bis 500.000 Lari (rund 170.800 €) im Jahr. Dieser georgische Steuerstatus hat mit der deutschen Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nichts zu tun.
Für einige Tätigkeiten sind sowohl der Klein- als auch der Kleinstunternehmerstatus ausgeschlossen, darunter Beratung (auch Steuerberatung), Rechtsanwälte und Notare, Wirtschaftsprüfung, Architektur und medizinische Tätigkeiten. So steht es in der Regierungsverordnung Nr. 415, prüfen Sie vor der Anmeldung die aktuelle Fassung.
Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, bleiben Sie dort in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig, und der georgische Satz von 1 % bringt Ihnen dann wenig. Lassen Sie außerdem die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG prüfen.
Liegt Ihr Umsatz über dieser Grenze, zahlen Sie ab dem Monat, in dem Sie sie überschritten haben, bis zum Ende des Kalenderjahres 3 %. Den Status eines Kleinstunternehmens gibt es für Einkünfte bis 30.000 Lari (rund 10.250 €) im Jahr und ohne Angestellte. Dann fällt in der Regel keine Einkommensteuer an, die Bedingungen sollten Sie aber vorab bei der Finanzbehörde prüfen.
Sozialversicherung: kein Abkommen mit Georgien
Zwischen Deutschland und Georgien gibt es kein Sozialversicherungsabkommen, deshalb stellt Ihnen keine Stelle eine A1-Bescheinigung aus. In der deutschen Sozialversicherung bleiben Sie nur bei einer Ausstrahlung nach § 4 SGB IV, also wenn Ihr deutscher Arbeitgeber Sie im Rahmen Ihres deutschen Arbeitsverhältnisses nach Georgien entsendet.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft Ihre Krankenkasse anhand eines Fragebogens. Gehen Sie dagegen auf eigenen Wunsch nach Georgien, endet die Versicherungspflicht in Deutschland in der Regel, und zwar für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
In Georgien zahlen Ausländer ohne unbefristete Aufenthaltserlaubnis keine Beiträge in die Rentenversicherung.
Wie das Geld ankommt: Bankkonten
Als Angestellter einer ausländischen Firma können Sie Ihr Gehalt meist auf ein Privatkonto erhalten, auch bei Wise oder Payoneer, und müssen dafür in Georgien kein Konto eröffnen. Wise gibt an Menschen mit Wohnsitz in Georgien jedoch keine Karten aus. Für den Alltag behalten Sie also Ihre deutsche Karte oder holen sich eine von einer örtlichen Bank.
Freiberufler mit Einzelunternehmen brauchen in der Regel ein eigenes Geschäftskonto in Georgien, um Kundenzahlungen zu empfangen und ihre Steuern zu begleichen.
Die Regeln zu Remote-Arbeit und Selbstständigkeit in Georgien haben sich allein 2026 mehrfach geändert, und für viele Grenzfälle gibt es noch keine gefestigte Praxis.
Haben Sie nur einen einzigen ausländischen Kunden mit Dienstleistungsvertrag oder auch nur einen Kunden in Georgien, zeigen Sie Ihren Vertrag einem Migrationsanwalt, bevor Sie eine Erlaubnis beantragen oder ein Einzelunternehmen anmelden. Ein falscher Status kann Sie 2.000 Lari kosten.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Arbeiten Sie mit Arbeitsvertrag für eine ausländische Firma und haben keine Kunden vor Ort, müssen Sie kein Einzelunternehmen anmelden. Nötig ist es, wenn Sie freiberuflich arbeiten und Ihren Kunden selbst Rechnungen stellen. Arbeiten Sie für eine ausländische Firma über einen Dienstleistungsvertrag, gelten Sie rechtlich als selbstständig und brauchen sehr wahrscheinlich eine Arbeitserlaubnis.
Nach überwiegender Auffassung nicht. Die meisten Kanzleien halten einen Vollzeitangestellten einer ausländischen Firma, etwa einer deutschen, der in Georgien lebt, für befreit, solange die Arbeit Geschäfte im Ausland betrifft. Die Formulierung ist allerdings vage, und noch weiß niemand, wie die Kontrollbehörden sie auslegen werden.
Nein, das Programm von 2020 nimmt keine neuen Bewerber mehr an. Deutsche Staatsbürger dürfen heute bis zu einem Jahr visumfrei in Georgien leben. Wer länger bleiben möchte, beantragt eine Aufenthaltserlaubnis.
Nein, Remote-Arbeit allein macht Sie nicht steueransässig. Entscheidend ist die körperliche Anwesenheit von 183 Tagen oder mehr innerhalb von 12 Monaten, unabhängig von Visum und Arbeitsstatus.
Nein, das sind zwei getrennte Fragen. Nach dem Steuergesetzbuch Georgiens gilt Einkommen aus Arbeit, die Sie körperlich in Georgien leisten, als Einkommen aus georgischer Quelle und ist dort grundsätzlich steuerpflichtig, auch vor Erreichen von 183 Tagen und auch bei Remote-Angestellten, die von der Arbeitserlaubnis befreit sind.
Bei einem deutschen Arbeitgeber kann das Doppelbesteuerungsabkommen Sie von der georgischen Steuer befreien, wenn seine Bedingungen erfüllt sind.
Das hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen ab. Ihr Gehalt bleibt nur im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig, wenn Sie höchstens 183 Tage innerhalb von 12 Monaten in Georgien verbringen, der Arbeitgeber nicht in Georgien ansässig ist und keine georgische Betriebsstätte das Gehalt trägt. Sonst kann Georgien den Lohn mit 20 % besteuern, und Deutschland stellt ihn nur gegen Nachweis frei. Lassen Sie das von einem Steuerberater prüfen.
Nur bei einer Ausstrahlung, also wenn Ihr deutscher Arbeitgeber Sie im Rahmen Ihres deutschen Arbeitsverhältnisses nach Georgien entsendet. Ein Sozialversicherungsabkommen mit Georgien gibt es nicht, eine A1-Bescheinigung erhalten Sie deshalb nicht. Ob die Ausstrahlung vorliegt, prüft Ihre Krankenkasse mit einem Fragebogen.